Institutionelle Seelsorge und Seelsorge durch die Gemeinde
Es gibt im Kanton Bern insgesamt rund 318 Heime.
Rund 60 Heime werden von Seelsorgerinnen und Seelsorgern betreut, die fest in die Abläufe der Institution eingebunden sind (sogenannte institutionelle Seelsorge). Grundsätzlich sollte ab 100 Betten eine Seelsorgerin oder ein Seelsorger mit einem Pensum von 20 % angestellt sein.
In kleineren Heimen ist meistens die Seelsorge der Gemeinde zuständig, d.h. der Pfarrer oder die Pfarrerin, andere Mitarbeitende oder Freiwillige der Gemeinde besuchen die Bewohner und Bewohnerinnen.
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